Steiermark: Sehnsucht und Rausch
An den
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Graz
11. April 2002



Betreff: Gesetzliche Verankerung einer Bürgerwehr - Petition an den Bundesgesetzgeber

Sehr geehrter Herr Bürgermeister!


Aufgrund zahlreicher besorgter Eltern wurde mit Unterstützung der Freiheitlichen Partei der Stadt Graz die Idee einer Bürgerwehr geboren. Ziel der Bürgerwehr ist es, durch Präsenz und Beobachtung im öffentlichen Raum – insbesondere vor Schulen – potentielle Straftäter, insbesondere auf dem Gebiet des Handelns mit illegalen Substanzen abzuschrecken bzw. zur Anzeige zu bringen. Der Handlungsbedarf ist deshalb so groß, da die Vertreter der Exekutive auf allen Ebenen wiederholt erklärt haben, dass sie das Problem alleine und aus eigener Kraft nicht mehr bewältigen können. Darüber hinaus soll sie ein Zeichen gegen die Unkultur des Wegschauens setzen. Bürger setzen sich für Bürger ein und unterstützen damit die Polizei im Kampf gegen die Kriminalität. Das positive Echo in der Bevölkerung ist enorm und zeigt, wie groß die Bereitschaft der Bürger ist einen persönlichen, ehrenamtlichen Beitrag zur Lösung dieses Problems zu leisten.

Diese Bürgerwehr muss aber in Zukunft institutionalisiert und mit mehr Rechten versehen werden. Vorbild könnte das bayrische Sicherheitswachtgesetz vom 28. April 1997 sein, das unter dem Ministerpräsidenten Edmund Stoiber eingeführt wurde. Mittlerweile leisten in über 40 bayrischen Gemeinden mehr als 420 Bürger, darunter 86 Bürgerinnen und 13 ausländische Mitbürger bei 45 Polizeiinspektionen ihren ehrenamtlichen Dienst. Ähnliche Gesetze gibt es in der Zwischenzeit auch in Sachsen, wie auch im SPD regierten Land Brandenburg.

Namens des Freiheitlichen Gemeinderatsklubs stelle ich den

DRINGLICHEN ANTRAG,

der Gemeinderat wolle beschließen:

Der Bundesgesetzgeber wird ersucht im Wege eines Bundesgesetzes die Rahmenbedingungen für die Installierung von Bürgerwehren zu schaffen, die in Zusammenarbeit mit der Exekutive die gesamtgesellschaftliche Aufgabe der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wahrnehmen.

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